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   BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00   

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https://dejure.org/2001,1771
BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00 (https://dejure.org/2001,1771)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2001 - III ZR 286/00 (https://dejure.org/2001,1771)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - III ZR 286/00 (https://dejure.org/2001,1771)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Tierkörperbeseitigungsanstalt - Einzugsbereich - Neugliederung - Entschädigungsanspruch - Beleihungsakt

  • Judicialis

    GG Art. 14 Cf; ; TierKBG § 4 Abs. 2; ; TierKBG § 15; ; NRW AGTierKBG § 6

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; TierKBG § 4; TierKBG § 15; LTierKBG NW § 6
    Keine Eigentumsgarantie für den an der Fortführung seines Betriebs gehinderten Unternehmer bei Änderung der allgemeinen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für Neugliederung der Einzugsbereiche von Tierkörperbeseitigungsanstalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 700
  • VersR 2002, 899
  • WM 2001, 1734
  • DVBl 2001, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 72/66

    Aufteilung des Anfallbezirkes bei staatlich reglementierten Berufen - Stilllegung

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Aus dem Senatsurteil vom 29. Mai 1967 (III ZR 72/66 - LM Art. 14 [Cf] GrundG Nr. 35), auf das sich die Revision vornehmlich stützt, ergibt sich nichts anderes.

    Diese Kündigungsmöglichkeit ist bei der Bemessung des Wertes der der Klägerin zustehenden vermögenswerten Rechtsposition zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 29. Mai 1967 aaO).

  • BGH, 19.09.1996 - III ZR 223/95

    Entschädigung für die Neugliederung der Einzugsbereiche der

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Diese "salvatorische" Entschädigungsvorschrift stellt im Lichte der aufgrund des Naßauskießungsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts gewandelten höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Ausgleichsregelung im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums dar, die nicht an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen ist (Senatsurteil BGHZ 133, 265, 266 f zu § 7 ThürTierKBG m. Nachw.).

    Vielmehr ist maßgeblich darauf abzustellen, ob und inwieweit das Vertrauen des Unternehmers, die ihm durch die Beleihung zugewiesene Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch künftig erfüllen zu können, schützenswert ist (Senatsurteil BGHZ 133, 265, 268 ff).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Zwar genügt diese Bestimmung auch mit dieser Maßgabe nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen der Verfassung (BVerfGE 100, 226, 243 ff, insbesondere 246 f); dies ändert wohl nichts daran, daß diese Vorschrift, jedenfalls für den hier interessierenden Zeitraum, als Anspruchsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - WM 2001, 861, 867, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Die Eigentumsgarantie bietet aber grundsätzlich keinen Schutz dagegen, daß sich die allgemeinen Verhältnisse und Gegebenheiten, innerhalb deren der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, zu seinem Nachteil ändern (allgemein hierzu Senatsurteil BGHZ 111, 349, 355 ff sowie Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, S. 39 ff m. Nachw.).
  • BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00

    Amtshaftung bei entschädigungspflichtiger Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Zwar genügt diese Bestimmung auch mit dieser Maßgabe nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen der Verfassung (BVerfGE 100, 226, 243 ff, insbesondere 246 f); dies ändert wohl nichts daran, daß diese Vorschrift, jedenfalls für den hier interessierenden Zeitraum, als Anspruchsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - WM 2001, 861, 867, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • OLG Köln, 19.10.2000 - 7 U 56/00

    Gemeinderecht: Eigentumsschutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Oktober 2000 - 7 U 56/00 - wird nicht angenommen.
  • OLG Köln, 09.08.2007 - 7 U 140/06

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Auswirkungen unmittelbar

    Anerkanntermaßen genießt der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb den Schutz des Artikel 14 GG, allerdings nur bezüglich seiner Substanz, nicht in der Richtung, dass die allgemeinen Gegebenheiten und normativen Re gelungen gleich bleiben, es sei denn, es besteht für den Unternehmer insoweit ein Vertrauenstatbestand (BGH NJW 1968, 293 f.; 1980 2700 f.; WM 2001, 1734, 1735; Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearbeitung § 839 Rdnr. 454, 456, 457).
  • VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08

    Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren

    Während der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit von Art. 14 GG im Hinblick auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht (BGHZ 92, 34, 37; BGH, DVBl. 2001, 1671), hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendbarkeit offen gelassen (vgl. BVerfGE 77, 84, 118; 81, 298, 227 f.; 96, 375, 397; 105, 252, 278; ebenso BVerwGE 118, 226, 241).
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